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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Markt Stammbach

Geschäftsstellenleitung, Personalwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstr. 7
95236 Stammbach

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Rathausstr. 7
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