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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Freystadt

Fachbereich 3 Planen und Bauen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sa
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und falls abweichend, auch zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes geöffnet. Eine Anlieferung von Bauunternehmer (Erdaushub und Bauschutt) ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich!

Hausanschrift

Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt

Postanschrift

Marktplatz 1
92342 Freystadt