Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee

Postanschrift

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee