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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Markt Feucht

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine für das Standesamt nur nach vorheriger Vereinbarung.

Hausanschrift

Hauptstraße 33
90537 Feucht

Postanschrift

90531 Feucht