Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Bad Brückenau

Kulturbüro - Bibliothek

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
10:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
10:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sa
10:00 Uhr - 14:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Alter Rathausplatz 1
97769 Bad Brückenau

Postanschrift

Alter Rathausplatz 1
97769 Bad Brückenau