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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Boos

Gemeinde Heimertingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Mi
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
16:00 Uhr - 18:30 Uhr

Hausanschrift

Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen

Postanschrift

Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen