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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Kolbermoor

Kindertagesstätten, Schulen und Jugend

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor

Postanschrift

Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor