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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
und
13:00 Uhr - 18:00 UhrMo - Fr 7:20 und 7:40 Uhr sowie
Mo und Di zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.
Mo 14:00 bis 18:00 Uhr
Di 9:00 bis 13:00 Uhr
Mi 14:00 bis 18:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 9:00 bis 13:00 Uhr
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach