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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Wessobrunn - Liegenschaftsverwaltung

Gemeinde Wessobrunn

Hausanschrift

Zöpfstraße 1
82405 Wessobrunn

Postanschrift

Zöpfstraße 1

82405 Wessobrunn

Telefon

+49 8809 313-33

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales