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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Bayerisch Eisenstein

Gemeinde Bayerisch Eisenstein

Hausanschrift

Anton-Pech-Weg 2
94252 Bayerisch Eisenstein

Postanschrift

Anton-Pech-Weg 2

94252 Bayerisch Eisenstein

Telefon

+49 9925 9403-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales