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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Stadt Erlangen

Abt. Gewässerschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
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