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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Arbeitsbereich 341: Wasserrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

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82467 Garmisch-Partenkirchen

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82455 Garmisch-Partenkirchen