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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine vorzeitige Beendigung einer mitteilungspflichtigen Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist melden
Weitere Infos siehe:
Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels