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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine vorzeitige Beendigung einer mitteilungspflichtigen Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist melden
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Am Platzl 31
94315 Straubing
Postfach 303
94303 Straubing