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Aufenthaltstitel; Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine vorzeitige Beendigung einer mitteilungspflichtigen Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist melden

Stadt Straubing

Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Betreten der Dienststellen im Sozialen Rathaus nur mit Termin möglich

Hausanschrift

Am Platzl 31
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 303
94303 Straubing