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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine vorzeitige Beendigung einer mitteilungspflichtigen Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist melden
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
82317 Starnberg