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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine vorzeitige Beendigung einer mitteilungspflichtigen Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist melden
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach