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Aufenthaltstitel; Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

Arbeitgebende müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde mitteilungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abmelden.

Ansprechpartner - Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Ausländerrecht, Personenstandswesen

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