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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine vorzeitige Beendigung einer mitteilungspflichtigen Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist melden
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf