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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine vorzeitige Beendigung einer mitteilungspflichtigen Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist melden
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm