Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie sind an Vorhaben im Stromnetzausbau interessiert? Dann können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen informieren und direkt beteiligen.
Im Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden über die flächenscharfe, konkrete Ausgestaltung der Ausbaumaßnahmenentschieden. Festgelegt werden unter anderem der konkrete Verlauf der Leitung und die konkrete technische Ausführung.
In der Planfeststellung gilt das Gebot der größtmöglichen Transparenz. Sie können sich als Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, aber auch als Bürgerinnen und Bürger einbringen.
In der Planfeststellung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:
Wenn die Bundesnetzagentur nach eingehender Prüfung und Abwägung aller betroffenen Belange der Auffassung ist, dass das geplante Vorhaben alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erlässt sie den Planfeststellungsbeschluss.
Äußerungen können von allen Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden, deren Belange berührt werden.
Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Stromleitungen, müssen zuerst die Bundesfachplanung und anschließend die Planfeststellung durchlaufen.
Zur Einreichung von Äußerungen sind keine Unterlagen erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie entsprechendes Kartenmaterial oder andere Unterlagen beifügen. Dadurch ist die Äußerung für die Bundesnetzagentur besser nachvollziehbar.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Es können keine Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer gemacht werden.
Sie sind an Vorhaben im Stromnetzausbau interessiert? Dann können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen informieren und direkt beteiligen.