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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Miesbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
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und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Hausanschrift

Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 29
83711 Miesbach