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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Gemeinde Schwaig b.Nürnberg

Kultur- und Fremdenverkehrsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg

Postanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg