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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Markt Au i.d.Hallertau - Geschäftsleitung

Markt Au i.d.Hallertau

Hausanschrift

Untere Hauptstraße 2
84072 Au i.d.Hallertau

Postanschrift

Untere Hauptstraße 2

84072 Au i. d. Hallertau

Telefon

+49 8752 178-11

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 02.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales