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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Mindelheim - Sachgebiet 41 - Kinder, Jugend, Familie, Senioren u. Schulen

Rathaus Mindelheim

Kindertagesstätte Anna von Teck

Kindertagesstätte Christoph Scheiner

Kindertagesstätte Johann Baptist Luxenhofer

Kindertagesstätte Marcellin Champagnat

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales