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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Waltenhofen

Gemeinde Waltenhofen

Hausanschrift

Rathausstraße 4
87448 Waltenhofen

Postanschrift

Rathausstraße 4

87448 Waltenhofen

Telefon

+49 8303 79-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 02.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales