Logo Bayernportal

Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Kitzingen - Stabsstelle Recht

Große Kreisstadt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstraße 13/15

97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 20-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales