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Reisepass; Beantragung im Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragen.

Formulare

Für Sie zuständig

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Auswärtiges Amt
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Leistungsdetails

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
  • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.

  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
  • Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
  • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
  • Wenn der Pass fertig ist, werden Sie informiert.

  • Antragstellung bis 24 Jahre:
    • Reisepass – 32 Seiten: EUR 58,50 
    • Reisepass – 48 Seiten: EUR 80,50
    • Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 90,50
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 112,50
  • Antragstellung ab 24 Jahre:
    • Reisepass – 32 Seiten: EUR 81,00
    • Reisepass – 48 Seiten: EUR 103,00
    • Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 113,00
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 135,00
  • Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00
  • Kinderreisepass: EUR 26,00
  • Gegebenenfalls weitere Kosten: bei Unzuständigkeit, wegen Wohnorten außerhalb der Amtsbezirke der Auslandsvertretung, Auslagen für Fernsprech- und Portokosten, Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse

keine

  • Reisepass: circa 4  Wochen
  • Expressreisepass: circa 2 bis 3 Wochen
  • vorläufiger Reisepass: sofort

Bei Ausstellung eines Reisepasses im Ausland wird ein Aufschlag von EUR 13,00 bis EUR 21,00 gegenüber den in Deutschland zu zahlenden Gebühren fällig.

  • Reisepass; Beantragung
    Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
Stand: 05.05.2021
Redaktionell verantwortlich: Auswärtiges Amt