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Ausbildungsbetriebe; Beantragung einer Förderung für die Durchführung von Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit

Bis zu 5.760 Euro Unterstützung für Unternehmen bei der betrieblichen Ausbildung von Personen in Teilzeit unabhängig von deren Alter.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Zentrum Bayern Familie und Soziales Dienstort Bayreuth Hegelstraße

Leistungsdetails

Zweck

Die Förderung unterstützt Unternehmen finanziell bei der Durchführung von Teilzeitausbildungen. Dadurch sollen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit erhöht werden.

Gegenstand

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern für Personen ohne Altersbeschränkung bis zu 18 Monate, wenn diese nicht zeitgleich studieren oder einen höherwertigen Bildungsabschluss erlangen.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung "Fit for Work - Chance Teilzeitausbildung" aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, * die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung in Teilzeit * in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abschließen und * die Teilzeitausbildung in Bayern durchführen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind eine Pauschale der Ausbildungsvergütung für die betriebliche Ausbildung in Teilzeit nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 6 Monat(en) und 18 Monat(en).

Zuschuss in Höhe von 320 Euro je Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 18 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), insgesamt bis zu 5.760 Euro.

  • betriebliche Ausbildung in Teilzeit
  • Durchführung der Teilzeitausbildung in Bayern
  • kein zeitgleiches Studium oder höherwertiger Bildungsabschluss
  • Antragstellung zu Ausbildungsbeginn oder Beginn der Maßnahme der Assistierten Ausbildung

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn

  • die/ der Auszubildende bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder
  • die/ der Auszubildende zeitgleich studiert oder einen höherwertigen Bildungsabschluss erlangt oder
  • das Ausbildungsverhältnis bereits anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert wird oder
  • eine andere Fördervoraussetzung nicht erfüllt ist.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Berufsausbildungsvertrag: Berufsausbildungsvertrag (Teilzeit) mit Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer.
    • Erklärung der oder des Auszubildenden: Erklärung der oder des Auszubildendenn, dass zuvor noch keine Berufsausbildung oder Studium abgeschlossen wurde, und dass zeitgleich kein Studium absolviert oder ein höherwertiger Bildungsabschluss nachgeholt wird.
    • ggf. Vereinbarung AsA-Maßnahme: Bei einer Antragstellung für Auszubildende, die mit Assistierter Ausbildung (AsA) gefördert werden, hat das antragstellende Ausbildungsunternehmen zusätzlich eine Erklärung des Bildungsträgers einzureichen, wann mit der oder dem Auszubildenden die AsA-Maßnahme vereinbart wurde.
    • ggf. Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus' für Azubis aus Drittstaaten: Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus' für Azubis aus Drittstaaten, z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis.

  • Der Betrieb kann unter foerdercheck.bayern.de eine erste Einschätzung erhalten, ob das Teilzeit-Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.
  • Ein Teilzeit-Ausbildungsvertrag wird geschlossen.
  • Der Betrieb beantragt innerhalb der Frist von max. drei Monaten die Förderung "Fit for Work - Chance Teilzeitausbildung" online in ESF Bavaria 2021 (gesonderte Fristen bei Vereinbarung eine Maßnahme der Assistierten Ausbildung - AsA).
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales prüft den Förderantrag, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales bewilligt die Förderung in der Regel für 18 Monate (Bewilligungszeitraum).
  • Das Ausbildungsverhältnis besteht mindestens sechs volle Monate.
  • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragt der Betrieb online in ESF Bavaria 2021 die Auszahlung der Fördersumme. Wird das Teilzeit-Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst, besteht ein anteiliger Anspruch (320 € multipliziert mit der Anzahl der vollen Monate, die das Teilzeit-Ausbildungsverhältnis bestanden hat).
  • Der Auszahlungsantrag wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales geprüft, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Die Förderung wird in einer Summe an den Betrieb ausbezahlt.

(Der Antrag muss zwingend spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn oder Beginn der Maßnahme der Assistierten Ausbildung gestellt sein.)

Es fallen keine Kosten an.

Die Antragsfrist beträgt zwischen 1 Monat(en) und 3 Monat(en). Beantragung spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist). Bei Vereinbarung einer AsA-Maßnahme gelten gesonderte Fristen.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 12 Monat(en) zu rechnen.

Ein Betrieb darf nur einmal auf der Website des ESF Bavaria 2021 registriert werden! Sollten mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu ESF Bavaria 2021 erhalten, z. B. wenn mehrere Anträge von unterschiedlichen Abteilungen/Niederlassungen gestellt werden sollen, dann legen Sie bitte weitere Nutzerkonten an. Die Nutzerin oder der Nutzer, die oder der sich erstmals registriert hat, ist der sogenannte Superuser. Dieser hat das Recht, weitere Nutzerkonten anzulegen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie hierzu den Menüpunkt unter Administration/Projektträgerbenutzer.

Verwaltungsrechtliche Klage

Stand: 19.05.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Quelle: Förderfinder