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Bürgerantrag; Einreichung

Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

Ansprechpartner - Gemeinde Niederwerrn

Fachbereich III - Ordnungsverwaltung / Zentrales Standesamt

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