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Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Die Stadt Erlangen hat aufgrund des Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 20. Juli 1993 Nr. 230-1405 b 5/93 rechtsaufsichtlich genehmigte Satzung erlassen.
Für die Volkshochschule der Stadt Erlangen (vhs) gilt die Satzung vom 23.07.1993 i. d. F. vom 26.02.2026 / In Kraft getreten am 20.03.2026 (Amtsblatt Nr. 16 vom 05.08.1993 und Die amtlichen Seiten Nr. 6 vom 19.03.2026).
§ 4 der Satzung verweist auf die Entgeltordnung.
Weitere Einzelheiten über die Nutzung der Volkshochschule als öffentliche Einrichtung durch die Bürgerinnen und Bürger regelt die Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Erlangen. Die Entgeltordnung wird in den Räumen der Volkshochschule öffentlich ausgehängt.
Die aktuelle Entgeltordnung ist am 01.03.2026 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Benutzungsordnung vom 01.08.2025 außer Kraft getreten.