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Dorferneuerung; Informationen

Die Dorferneuerung verbessert die Lebens-, Wohn-, und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum. Damit wird die Standort- und Lebensqualität der Dörfer im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt.

Für Sie zuständig

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Leistungsdetails

Mit dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm sollen ländlich strukturierte Dörfer oder Gemeindeteile vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des Strukturwandels in der Landwirtschaft und des Klimawandels auf aktuelle und künftige Herausforderungen reagieren können. Die Dorferneuerung verbessert nachhaltig die infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen im Dorf, sie erhält oder belebt den Gemeinschaftsgeist und erarbeitet eine zukunftsträchtige Strategie.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen Dörfer bis zu 2.000 Einwohnern planerisch, finanziell und organisatorisch. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lösungsansatzes können öffentliche und private Maßnahmen im baulich-gestalterischen, ökologischen, ökonomischen sowie im sozialen und kulturellen Bereich umgesetzt werden.

Maßgeblich für das Gelingen einer Dorferneuerung ist die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen mitreden und mitentscheiden, damit die Ergebnisse des Veränderungsprozesses von ihnen mitgetragen werden können.

  • Flurneuordnung; Informationen

    Bei einer Flurneuordnung werden Flächen sinnvoll neu geordnet, neu vermessen und besser erschlossen. Ziel ist es, die Landwirtschaft zu stärken und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

  • Gemeindeentwicklungskonzepte; Beantragung einer Förderung
    Der Freistaat Bayern stärkt ländliche Gemeinden als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume durch die Förderung ganzheitlicher Konzepte für deren zukünftige Entwicklung.
  • Ländliche Entwicklung; Informationen

    Ziel der Ländl. Entwicklung in Bayern ist die nachhaltige und eigenständige Entwicklung des ländlichen Raums. Hier werden die Instrumente Integrierte Ländl. Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung oder ländlicher Straßen- und Wegebau eingesetzt.

  • Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen

    Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen. Mit dem bayerischen Streuobstpakt gehen Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand. Der Freistaat schützt damit diese Jahrhunderte alte Kulturlandschaft. Bis 2035 sollen 1 Mio. neue Bäume gepflanzt werden.

Stand: 10.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus