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Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte erhalten, die im Fahreignungsregister eingetragen werden. Ab einer bestimmten Punkteanzahl wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand abzufragen.
Mit diesem Formular können Sie postalisch eine Auskunft zu Ihrer Person im Fahreignungsregister anfordern. Als erforderlichen Identitätsnachweis
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zum Schutz vor Gefahren und zur Regelung der Ordnung auf den Straßen gibt es straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte nach dem sogenannten "Fahreignungs-Bewertungssystem" erhalten. Umgangssprachlich werden diese Punkte als "Punkte in Flensburg" bezeichnet, da das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinen Sitz in Flensburg hat. Das KBA führt das Fahreignungsregister (FAER), die sogenannte Verkehrssünderdatei, in die die Punkte und gegebenenfalls verhängte Maßnahmen eingetragen werden.
Je nach Schwere Ihres Verstoßes erhalten Sie ein 1 bis 3 Punkte.
3 Punkte erhalten Sie bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Diese werden als Straftaten gewertet. Ihr Führerschein wird Ihnen sofort entzogen. Das gilt zum Beispiel bei:
2 Punkte erhalten Sie für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Ihr Führerschein wird nicht sofort eingezogen. Zum Beispiel:
Einen Punkt erhalten Sie für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Es ist auch möglich, dass Sie bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld auferlegt bekommen, aber keinen Punkt erhalten.
Wenn Sie mehrere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begehen, wird nur diejenige mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie den Führerschein auf Probe besitzen.
Die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes ergreift je nach der Summe aller Punkte folgende Maßnahmen:
Wenn Sie ermahnt oder verwarnt werden, können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.
Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Ermahnung wird Ihnen ein Punkt von Ihrem Konto abgezogen. Diese Regelung können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren nutzen.
Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Verwarnung wird Ihnen kein Punkt abgezogen.
Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist für Sie verpflichtend, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie diese wiedererlangen möchten.
Die Punkte werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. Die Frist beträgt:
Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim KBA über den Stand Ihrer Punkte informieren.
Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) über den Stand Ihrer Punkte informieren.
Wenn Sie die Auskunft online erhalten möchten:
Wenn Sie die Auskunft schriftlich erhalten möchten:
Wenn Sie die Auskunft persönlich erhalten möchten:
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenfrei.
Bei der Eigenauskunft:
Bei Einträgen in das Fahreignungsregister:
Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße, die punktebewährt sind, und bestimmte Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen zu ergreifen.