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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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13:00 Uhr - 16:00 Uhr
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