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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Gemeinde Brunnthal

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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85649 Brunnthal

Postanschrift

Postfach 1152
85647 Brunnthal