Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kardinal-Faulhaber-Str. 12
63801 Kleinostheim
Postfach 1110
63797 Kleinostheim