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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Hauptstr. 38
96358 Teuschnitz
Postfach 65
96356 Teuschnitz