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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
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Hauptstr. 38
96358 Teuschnitz

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