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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 16:30 UhrDie KFZ-Zulassung hat zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr mit Terminvereinbarung geöffnet.
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Postfach 463
94304 Straubing