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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
Weitere Infos siehe:
Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels