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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Stadt Bad Brückenau

Friedhofs-, Gewerbe- u. Verkehrswesen, Gaststättenrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten aufgrund der Corona-Pandemie.

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97769 Bad Brückenau

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