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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Stadt Bad Windsheim

örtliche Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 1
91438 Bad Windsheim

Postanschrift

Postfach 260
91425 Bad Windsheim