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Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schloßberg 18
94086 Bad Griesbach i.Rottal
Schloßberg 18
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