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Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
            Hofmark 28
            
            84564 Oberbergkirchen
        
                Hofmark 28
                
                84564 Oberbergkirchen