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Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Nürnberger Str. 12
90613 Großhabersdorf
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