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Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main

Hausanschrift

Frankfurter Straße 4a
97737 Gemünden a. Main

Postanschrift

Frankfurter Straße 4 a

97737 Gemünden

Telefon

+49 9351 9724-0

Landratsamt Main-Spessart

Hausanschrift

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Postanschrift

Postfach 1242

97748 Karlstadt

Telefon

+49 9353 793-0

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
Stand: 30.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales