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Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Die 60 Liter Restmülltonne ist die kleinste Leistungseinheit im Stadtgebiet Erlangen. Um weiter Gebühren zu reduzieren, besteht die Möglichkeit, mit einem gleichgesinnten Nachbarn gemeinsam eine Restmülltonne zu nutzen. Maximal zwei Personen können gemeinsam eine Restmülltonne nutzen. Eine der Restmülltonnen wird eingezogen, die Gebühren werden für beide Nachbarn entsprechend gekürzt. Es besteht jedoch trotzdem für beide Parteien die Möglichkeit, sämtliche anderen Leistungen der Abfallwirtschaft in Anspruch zu nehmen.
Eigentümer*innen können Ihre Mülltonnen telefonisch oder schriftlich bestellen, umbestellen oder abbestellen.
Jeder Erlanger Haushalt hat einmal im Jahr die Möglichkeit, seinen Sperrmüll direkt am Wohnort abholen zu lassen. Daneben können Privathaushalte ihren Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen direkt bei der Müllumladestation kostenfrei anliefern.
Der Abfallkalender ist individuell auf die eigene Wohnadresse, Tonnen-Kombination und den Abfuhr-Rhythmus ausgerichtet. Hierzu muss nur der Straßenname eingegeben werden. Durch eine Benachrichtigungsfunktion ist es möglich, sich automatisch eine Erinnerungs-Mail schicken zu lassen, wenn Sie die eigenen Tonnen oder Säcke herausstellen müssen.
Sie können einen Antrag zur Eigenkompostierung von Bio- und Gartenabfällen stellen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Abfallbeseitigungsgebühr zu reduzieren.
Für die Gebührenteilung benötigen wir einen schriftlichen Antrag beider Gebührenteiler*innen.
Sie sind Wohneigentümer*in im Verwaltungsbereich der Stadt Erlangen.
Diese Leistung können nur Bürger*innen der Stadt Erlangen beantragen.
Sie müssen alle anfallenden biologisch abbaubaren Abfälle auf dem eigenen Grundstück kompostieren. Sie müssen den selbst erzeugten Kompost dort auch wieder verwerten. Sie müssen sich schriftlich dazu verpflichten und die erforderlichen Rahmenbedingungen (mindestens 50 m² unbebaute Grundstücksfläche pro Bewohner) erfüllen.
Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie ein Abhol- bzw. Bereitstellungsdatum.
Aktuell besteht eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen.
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.