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Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Stadt Erlangen

Für Sie zuständig

Abt. Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst

Abt. Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst

Hausanschrift

Stintzingstraße 46
91052 Erlangen

Postanschrift

Stintzingstraße 46/46a

91052 Erlangen

Webseite

www.erlangen.de/

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.

Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.

  • Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
  • Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.

Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Gemeinsame (geteilte) Restmülltonne

Die 60 Liter Restmülltonne ist die kleinste Leistungseinheit im Stadtgebiet Erlangen. Um weiter Gebühren zu reduzieren, besteht die Möglichkeit,  mit einem gleichgesinnten Nachbarn gemeinsam eine Restmülltonne zu nutzen. Maximal zwei Personen können gemeinsam eine Restmülltonne nutzen. Eine der Restmülltonnen wird eingezogen, die Gebühren werden für beide Nachbarn entsprechend gekürzt. Es besteht jedoch trotzdem für beide Parteien die Möglichkeit, sämtliche anderen Leistungen der Abfallwirtschaft in Anspruch zu nehmen.

Mülltonnenbestellung

Eigentümer*innen können Ihre Mülltonnen telefonisch oder schriftlich bestellen, umbestellen oder abbestellen.

Sperrmüllanmeldung

Jeder Erlanger Haushalt hat einmal im Jahr die Möglichkeit, seinen Sperrmüll direkt am Wohnort abholen zu lassen. Daneben können Privathaushalte ihren Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen direkt bei der Müllumladestation kostenfrei anliefern.

Abfallkalender

Der Abfallkalender ist individuell auf die eigene Wohnadresse, Tonnen-Kombination und den Abfuhr-Rhythmus ausgerichtet. Hierzu muss nur der Straßenname eingegeben werden. Durch eine Benachrichtigungsfunktion ist es möglich, sich automatisch eine Erinnerungs-Mail schicken zu lassen, wenn Sie die eigenen Tonnen oder Säcke herausstellen müssen.

Eigenkompostierungsantrag

Sie können einen Antrag zur Eigenkompostierung von Bio- und Gartenabfällen stellen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Abfallbeseitigungsgebühr zu reduzieren.

Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Gemeinsame (geteilte) Restmülltonne

Für die Gebührenteilung benötigen wir einen schriftlichen Antrag beider Gebührenteiler*innen.

Mülltonnenbestellung

Sie sind Wohneigentümer*in im Verwaltungsbereich der Stadt Erlangen.

Sperrmüllanmeldung / Abfallkalender

Diese Leistung können nur Bürger*innen der Stadt Erlangen beantragen.

Eigenkompostierungsantrag

Sie müssen alle anfallenden biologisch abbaubaren Abfälle auf dem eigenen Grundstück kompostieren. Sie müssen den selbst erzeugten Kompost dort auch wieder verwerten. Sie müssen sich schriftlich dazu verpflichten und die erforderlichen Rahmenbedingungen (mindestens 50 m² unbebaute Grundstücksfläche pro Bewohner) erfüllen.

Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. Aus diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Sperrmüllanmeldung

Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie ein Abhol- bzw. Bereitstellungsdatum.

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Sperrmüllanmeldung

Aktuell besteht eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen.

  • Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
    Gemeinden und Landratsämter können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).
  • Abfallentsorgung; Beratung
    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
  • Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

  • Abfallgebühren; Zahlung
    Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.
  • Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

    Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

Stand: 15.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz