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Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Abholung von Sperrmüll.
Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Onlineanträge wie zum Beispiel für
Fragen beantwortet in Fürth das Amt für Abfallwirtschaft.
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Für die Nutzung des Abfallbehälter-Online-Service
Persönliche Voraussetzungen:
Örtliche Voraussetzung:
Technische Voraussetzung:
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. Aus diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung ergeben sich aus den entsprechenden Satzungen der Abfallwirtschaft, die unten unter Rechtsgrundlagen zu finden sind.
Übersicht über Abfallgebühren und Preise der Entsorgungsanlagen.
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Abfuhrtermine in der Stadt Fürth im individuellen Müllabfuhrplan
Die Lieferung von Abfallbehältern erfolgt in der Regel etwa zehn bis vierzehn Tage nach Antragstellung, bei Defekten etwa zwei bis fünf Tage nach der Meldung.
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.