Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Abfallwirtschaft.
Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Onlineanträge wie z.B. für
Die Nutzung des Online-Service ist kostenfrei.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung ergeben sich aus der Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft die Sie HIER einsehen können.
Wichtige Hinweise für die Nutzung der Online-Bestandsänderung der Abfallbehälter
Persönliche Voraussetzungen
Örtliche Voraussetzung
Technische Voraussetzung
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth.
Hinweis für Gewerbe:
Neue Sondervereinbarungen für Gewerbebetriebe können nur noch bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Bestandsänderungen oder Kündigungen von bestehenden Sondervereinbarungen können noch im Laufe des Jahres 2024 vorgenommen werden.
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r Mülltonnen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer, dieser kann die entsprechenden Mülltonnen beantragen.
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.