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Im Rahmen der Richtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA" fördert der Freistaat Bayern den Aufbau von Wohn- und Unterstützungsmaßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Der demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die Heterogenität der individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern zeitgemäße Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Die kommunalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte bilden die Basis für neue Verantwortungsgemeinschaften im Sinne von „Sorgenden Gemeinschaften“. Seniorengerechte Strukturen in den Kommunen, flexible Assistenzleistungen und seniorengerechte, ambulante Wohnformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können.
Diesen Bedürfnissen entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern voran zu bringen. Dies entspricht auch dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Im Rahmen der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA) werden auf Antrag folgende Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, die die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen, grundsätzlich mit einer Anschubfinanzierung unterstützt: Seniorengerechte Quartierskonzepte, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter, wie z.B. Seniorenhausgemeinschaften oder Generationenübergreifende Wohnformen, sowie sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Zuwendungsfähige Kosten
Art und Höhe
keine
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt deren inhaltliche Prüfung, insbesondere des Konzeptes.. Anschließend erfolgt zeitnah die haushaltsrechtliche Prüfung und Entscheidung. Es empfiehlt sich, für das gesamte Antragsverfahren der Förderung, einen Zeitraum von ca. vier bis sechs Monaten einzuplanen.
Der Freistaat Bayern gewährt Kommunen Zuwendungen zur Stärkung einer bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege sowie für die Schaffung, den Ausbau und den Betrieb von Koordinierungsstellen.
Der Freistaat Bayern fördert den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können.
Kommunen, Projektträger, Verbände, Wohnungsunternehmen sowie weitere Interessierte können sich über ambulant betreute Wohngemeinschaften, Tagespflegen oder innovative Wohn- und Pflegeformen informieren und individuell beraten lassen.