Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Mit dem Änderungsscheck können Sie mitteilen, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder Ihre Kontaktadresse geändert hat. Zu einer Anmeldung eignet sich der Änderungsscheck nicht.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit dem Haushaltsscheck-Formular können Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das Formular können Sie auch für die Abmeldung einer Beschäftigung im Privathaushalt nutzen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit dem Halbjahresscheck-Formular können Sie monatlich schwankenden Verdienst Ihrer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale melden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an. Sie können den Haushaltsscheck auch für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder zur Abmeldung nutzen. Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit den Angaben zur Beschäftigung und zum Arbeitsentgelt, die Sie mit dem Haushaltsscheck übermitteln, berechnet die Minijob-Zentrale die
Diese Abgaben werden dann per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto eingezogen.
Beschäftigung von Familienangehörigen als Haushaltshilfe
Wenn Sie einen nahen Verwandten oder eine nahe Verwandte als Haushaltshilfe anmelden, darf es sich nicht um eine familienhafte Mithilfe handeln.
Ein bezahltes Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten ist daher in der Regel nicht möglich. Das gilt auch für Kinder, die im elterlichen Haushalt helfen, solange sie dort wohnen und von den Eltern versorgt werden.
Halbjahresscheck:
Bei schwankendem Verdienst können Sie einen Halbjahresscheck übermitteln:
Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, müssten Sie rein rechtlich jeweils einen neuen Haushaltsscheck einreichen. Zur Entlastung von dieser bürokratischen Pflicht können Sie einen Halbjahresscheck nutzen. Sie tragen die zutreffenden Monate ein und bescheinigen die wechselnden Verdienste. Wenn Sie bereits bei Ihrer Anmeldung auf dem normalen Haushaltsscheck angeben, dass das gezahlte Arbeitsentgelt monatlich schwankt, erhalten Sie von der Minijob-Zentrale automatisch einen Halbjahresscheck.
Änderungsscheck: Mit dem Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder eine Kontaktadresse ändert.
Die Minijob-Zentrale übernimmt Meldungen, Bescheinigungen und Einzüge, wie zum Beispiel:
Haushaltsscheck-Rechner:
Sie können Ihre Haushaltshilfe online, telefonisch oder per Post anmelden.
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe online anmelden:
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe per Post anmelden:
Alternativ können Sie Ihre Haushaltshilfe telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren.
Über den Minijob-Manager können Sie Ihre angemeldeten Minijobs verwalten:
Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein.
Es fallen keine Kosten an.
Fälligkeitstermine zum Nachweisen der Beitragszahlungen von Sozialabgaben bei gleichbleibendem Verdienst:
Fälligkeitstermine für den Halbjahrescheck zum Nachweisen der Beitragszahlungen von Sozialabgaben bei monatlich schwankenden Verdiensten:
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, kann dies mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, monatlich Beitragsnachweise für ihre Beschäftigten an die Sozialversicherung zu übermitteln und die dort benannten Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.