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Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen

Wenn Sie eine berufsbildende Einrichtung betreiben und Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung

Hausanschrift

Halderstraße 21
86150 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg